Bonn: Einigung im Lohnstreit der Arbeiter*innen aus dem Bornheimer „Spargel-Streik“

Wie die Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union Bonn auf Nachfrage in Erfahrung bringen konnte, ist es in dem Streit um Lohnnachzahlungen für über hundert rumänische Saisonarbeiter*innen des insolventen Spargelgutes Ritter zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen. Die Einigung wurde zwischen der juristischen Vertretung der Saisonarbeiter*innen, den Anwälten Harald Klinke und Stefan Hübner sowie der Insolvenzverwaltung der Klaus und Sabine Ritter GbR, dem Rechtsanwaltsbüro Schulte-Beckhausen und Bühs, erzielt. Beide Parteien haben sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Einigung verpflichtet. Da aber bereits im Juli 2020 Verhandlungen über Lohnnachzahlungen von im Bereich von 100.000 Euro geführt wurden, ist davon auszugehen, dass die endgültige Einigung nicht niedriger als der damalige Streitwert ausgefallen ist.

Die FAU Bonn zeigt sich zufrieden:

„Die Saisonarbeiter*innen haben gezeigt, dass es sich lohnt für ihre Rechte zu kämpfen. Der unermüdliche Einsatz der Anwälte Harald Klinke und Stefan Hübner sowie das solidarische Miteinander der Arbeiter*innen, mit einer kämpferischen Basisgewerkschaft im Rücken, hat diesen Erfolg möglich gemacht. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Saisonarbeit ohne Krankenversicherung in der Corona Pandemie zeigt dieses Ergebnis, dass Saisonarbeiter*innen nicht einfach wie rechtlose Leibeigene behandelt werden können.“, so Emilia Steinhausen, Aktivistin der FAU Bonn.

Im Mai kam es auf dem unter Insolvenzverwaltung stehenden Spargelhof Ritter in Bornheim zu einem spektakulären Streik von über 200 Saisonarbeiter*innen. Grund für den Streik waren neben den ausstehenden Löhnen menschenunwürdige Zustände in den Unterkünften der Arbeiter*innen. Durch den Streik und öffentlichen Druck konnte bereits im Mai eine Teilauszahlung der Löhne durchgesetzt werden. Im Juli 2020 wurden dann Verhandlungen über Lohnnachzahlungen in Höhe von circa 100.000 Euro für mehr als hundert Saisonarbeiter*innen eingeleitet. Statt eine große Zahl an Einzelprozessen vor dem Arbeitsgericht Bonn zu führen, wurde die Auseinandersetzung in ein Vergleichsverfahren überführt. Dieses ist nun abgeschlossen.

Die Klaus und Sabine Ritter GbR war im Zuge ihrer Insolvenz immer wieder Gegenstand von Skandalen. Dazu zählen unter anderem Lohnzurückhaltung, Sozialbetrug sowie schwere Arbeitsunfälle. Trotz des Erfolges in Bornheim ist die Lage vieler Saisonarbeiter*innen in Deutschland weiterhin prekär. Mangelnde Rechts- und Sprachkentnisse der Arbeiter*innen, sowie fehlende gewerkschaftliche Vertretung, werden oft von Unternehmer*innen ausgenutzt.

Für Rückfragen steht die FAU Bonn unter folgenden Erreichbarkeiten zur Verfügung:

Email: faubn-presse@fau.org

Presse: +4915754919286

[ssba]

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